IDD - Insurance Distribution Directive

IDD auf europäischer Ebene

Am 23. Februar 2018 löste die IDD die bis dahin gültige Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV) ab. Die Richtlinie, die auf Ebene der gesamten Europäischen Union gilt, soll Verbraucherrechte stärken. Hier finden Sie einige wichtige Informationen zum besseren Verständnis der geltenden Vorschriften.

FAQ zu IDD

Versicherungsmakler kommen nicht umhin, sich ausgiebig mit der IDD zu befassen. Die Richtlinie regelt die Vermittlung von Versicherungsprodukten wie Lebens- oder Krankenversicherungen innerhalb der Grenzen der Europäischen Union. Sie wirkt jedoch auch auf der nationalen Ebene der EU-Staaten. Das ist möglich, indem sie deren individuelle Vorschriften angleicht und in den jeweiligen Gesetzen fixiert.

Der Vorgänger der neuen Richtlinie war die Versicherungsvermittlerrichtlinie, die im Jahr 2007 in Kraft trat. Mit ihr wurden Vermittler von Versicherungen gezwungen, ein Gewerbe nach § 34 d GewO anzumelden, wenn sie in dieser Hinsicht tätig sein wollten. Ohne Erlaubnis war es schon damals nicht mehr möglich, sich als Versicherungsmakler niederzulassen. Die IDD baut darauf auf und verlangt nun die Einhaltung weiterer Vorgaben. Das soll den EU-Bürgern zusätzlichen Verbraucherschutz sichern.

Die IDD gilt bereits. Zwar wird als Zeitpunkt ihres Inkrafttretens häufig vom Jahr 2018 gesprochen. Doch tatsächlich passierte das bereits 2016. Es ist jedoch bei neuen EU-Richtlinien üblich, dass die beteiligten Staaten zwei Jahre Zeit erhalten, um neue Vorschriften umzusetzen und in ihre eigenen Gesetze zu implementieren. Das soll ihnen die Umstellung erleichtern. Deutschland hat die zwei Jahre genutzt und das Gesetz erst im Februar 2018 übernommen.

Alle Personen innerhalb der EU, die in der Versicherungsbranche tätig sind, müssen die neue Richtlinie einhalten. Dazu zählen:

  • Versicherungsunternehmen
  • Versicherungsmakler
  • Honorarberater

Das wichtigsten Punkte im Überblick:

  • Es gibt keine Mischmodelle mehr, bei denen Makler auf Provisions- und auf Honorarbasis tätig sein dürfen.
  • Sie müssen sich stattdessen für eine Variante entscheiden: Führen Sie Beratungen gegen Provision oder Honorar durch?
  • Makler sind innerhalb der EU gesetzlich dazu verpflichtet, sich weiterzubilden.
  • Dazu ist ein Rahmen von mindestens 15 Zeitstunden pro Jahr vorgesehen.
  • Das Provisionsabgabeverbot gilt weiterhin.

Ein wichtiger Bestandteil der Insurance Distribution Directive ist die Weiterbildungspflicht für Versicherungsmakler. Wie sieht diese im Detail aus? Zunächst zu ihrer Bedeutung: Die Pflicht soll Vermittlern dabei helfen, fachlich stets auf dem Laufenden zu bleiben. Durch beständiges Weiterbilden nimmt außerdem die Qualität der Beratungen zu – und das kommt den Kunden zugute.

Vorgegeben sind mindestens 15 Zeitstunden Weiterbildungen pro Jahr, um die Pflicht zu erfüllen. Die inhaltlichen Vorgaben sind jüngst von der IHK bzw. der BaFin konkretisiert worden.