Die Analyse von Konzernbilanzen – Konzernrechnungslegung und Konsolidierung
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Der Konzernabschluss stellt bei der Kreditentscheidung die Beurteilungsgrundlage dar. Nur der Konzernabschluss und nicht die Einzelbilanzen, auch nicht die Einzelbilanz der Mutter, spiegelt ein zutreffendes Bild wider, da das Schicksal der einzelnen Konzernunternehmen aufgrund der einheitlichen Leitung erfahrungsgemäß wesentlich von der wirtschaftlichen Gesamtsituation des Konzerns abhängt.
Daher verlangt grundsätzlich auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), dass Kreditinstitute sich bei Krediten an Konzernunternehmen den Konzernabschluss vorlegen lassen.
Legt der Unternehmer mehrere Einzelbilanzen vor, ohne einen Konzernabschluss aufstellen zu müssen, so muss das Kreditinstitut sinnvollerweise die einzelnen Jahresabschlüsse selbst konsolidieren.
In diesem Buch werden zuerst die Grundlagen darüber vermittelt, wer einen Konzernabschluss erstellen muss. Darauf aufbauend wird die Frage nach dem wie erläutert. Es werden die Konsolidierungsmaßnahmen besprochen und anhand von Fallstudien umgesetzt.
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